Anfang März hat die Bundesfamilienministerin ihre Reformvorschläge zur Änderung der Familienbesteuerung vorgestellt. Das Vorhaben umfasst im Kern die Abschaffung und zwangsweise Überführung der Lohnsteuerklassenkombination III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV. Dem Vernehmen nach arbeitet das Bundesfinanzministerium bereits an der Umsetzung dieses Vorschlags. Die endgültige effektive Steuerschuld ändert sich durch die Wahl der Lohnsteuerklassen ohnehin nicht, denn der monatliche Lohnsteuerabzug hat ausschließlich Vorauszahlungscharakter auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Die verpflichtende gesetzliche Normierung der Lohnsteuerklasse IV mit Faktor könnte im Ergebnis der Einstieg und Versuch der Bundesregierung sein, das bestehende, steuerlich vorteilhafte „Splitting für Ehegatten und Lebenspartner“ abzuschaffen. Das Ehegattensplitting ist jedoch keine beliebig änderbare Steuervergünstigung. Art. 6 des Grundgesetzes stellt neben der Familie ausdrücklich auch die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es darf somit auch keine Abschaffung des Ehegattensplittings durch die Hintertür geben.
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