11. Mai 2020
+++ Die Zahl der Einbürgerungen ist in Bayern erneut stark gestiegen, größte Gruppe der Eingebürgerten sind zum ersten Mal britische Staatsbürger. Das ist die Bilanz der Einbürgerungsstatistik 2019 für den Freistaat, die Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann heute in München vorgestellt hat. „Mit insgesamt 20.977 Eingebürgerten (2018: 18.062) ist die Zahl im Vergleich zu 2018 um 16,1 Prozent gestiegen (Anstieg 2017-2018: 15,5 Prozent). Das ist zum fünften Mal in Folge ein sattes Plus“, sagte der Minister. Erstmals stehen Bürger aus dem Vereinigten Königreich mit 2.087 Einbürgerungen vor dem bisherigen Spitzenreiter Rumänien mit 1.972 an erster Stelle der gesamten Statistik und der Herkunftsstaaten der Europäischen Union, gefolgt von Italien mit 1.023, Polen mit 887 und Kroatien mit 594. Insgesamt stammen 9.272 Personen (2018: 7.781) aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. „Die Einbürgerungen sind ein wichtiger Schritt der Integration. So können die Eingebürgerten unsere Gesellschaft auch politisch mit allen Möglichkeiten mitgestalten“, sagte Herrmann. +++
Bei den Hauptherkunftsstaaten außerhalb der EU ist die Türkei mit 2.019 Einbürgerungen (2018: 2.135) und damit 9,6 Prozent nach wie vor an erster Stelle, wenngleich die Einbürgerungen leicht zurückgegangen sind. Die weiteren Plätze belegen die Nachfolgeländer des früheren Jugoslawien (ohne die EU-Staaten Kroatien und Slowenien) mit 1.306 (2018: 1.192), der Irak mit 1.095 (2018: 652), die Ukraine mit 835 (2018: 450), Indien mit 571 (2018: 449), Vietnam mit 446 (2018: 386) und Afghanistan mit 422 (2018: 371) Eingebürgerten. „Diese deutlich gestiegenen Zahlen belegen, wie begehrt die deutsche Staatsbürgerschaft und das Leben in Bayern für viele Menschen ist“, so Herrmann. „Ich freue mich über jede Neubürgerin und jeden Neubürger.“
Leicht angestiegen ist die Quote zur Mehrstaatigkeit bei den Einbürgerungen von Drittstaatsangehörigen auf 38,1 Prozent (2018: 37 Prozent). Weiterhin gilt es laut Herrmann, Mehrstaatigkeit zu vermeiden: „Wir plädieren dafür, dass sich jeder Einzubürgernde allein für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet. Damit werden Probleme vermieden, wie etwa im Familien- und Personenstandsrecht.“ Die bisherige Staatsangehörigkeit ist nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Einbürgerung aufzugeben, soweit das möglich und zumutbar ist. Das gilt allerdings nicht für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist beispielsweise, wenn das Herkunftsland den Einzubürgernden nicht aus seiner Staatsangehörigkeit entlässt.
Herrmann gratulierte nach der Vorstellung der Einbürgerungsstatistik drei Eingebürgerten zu ihrer neuen Staatsbürgerschaft:
Es handelt sich um
- Einen ehemals bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger, der als Bürgerkriegsflüchtling nach Bayern gekommen ist. Er hat hier seine Schulausbildung erhalten, lebt in Würzburg und ist heute selbstständiger Webdesigner.
- Eine italienische Staatsangehörige, die heute in München lebt. Sie hat an der TU-München Architektur studiert und arbeitet derzeit als Designerin bei einem großen Konzern in München.
- Einen ehemals türkischen Staatsangehörigen aus dem Landkreis München, der in Istanbul geboren wurde und dort aufgewachsen ist. Nach seinem Abitur in der Türkei hat er in Deutschland Elektro- und Informationstechnik studiert und promoviert. Er ist als Entwicklungsingenieur bei einer namhaften Münchner Firma tätig.
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016