„Mit dem heute vom Kabinett im ersten Durchgang beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer kommunaler Vorschriften modernisieren wir das Kommunalrecht und passen es praktischen Bedürfnissen an“, so Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann nach der Sitzung des Ministerrats.
Mit den geplanten Änderungen soll nicht nur die Attraktivität kommunaler Ämter erhöht, sondern auch die Versorgungssicherheit im Energiebereich gewährleistet werden.
Das Gesetzeswerk geht nunmehr in die Anhörung der betroffenen Verbände. Herrmann wird im Rahmen einer Pressekonferenz am
Mittwoch, den 8. März 2023, um 13:00 Uhr
im Sitzungssaal 111 des Innenministeriums,
Odeonsplatz 3 in 80539 München,
die wesentlichen Eckpunkte der Kommunalrechtsnovelle 2023 vorstellen.
Medienvertreter sind herzlich eingeladen.
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