Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 22. Dezember 2022 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar weiterhin versandt, die Finanzämter werden aber während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.
[ad_2]
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/