In der Zeit vom 22. Dezember 2021 bis einschließlich Neujahr werden Steuerbescheide zwar versandt, von Maßnahmen wie Außenprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen wird hingegen abgesehen. Wenige Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.
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