Bayerische Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren erhalten als Anerkennung für sehr gute Noten Freifahrten auf allen Linienschiffen am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis, das am Freitag (29. Juli) ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können. Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (30. Juli bis 12. September 2022) und kann beliebig oft genutzt werden.
Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss der Schüler bzw. die Schülerin nur das Zeugnis oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die – nicht übertragbare – Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine „1“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds. Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, auch hier unter der Voraussetzung der Begleitung durch einen voll zahlenden Familienangehörigen.
Unabhängig davon gilt weiterhin für die diesjährigen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen im Sommer ein freier Eintritt in die staatlichen Schlösser, Residenzen und Burgen der Bayerischen Schlösserverwaltung und in die Staatlichen Museen und Sammlungen in Bayern. Außerdem erhalten sie kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt bei Vorlage des Sommerpasses 2022.
Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.
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