Die deutlich gestiegenen Energiekosten belasten auch Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege. Der Bayerische Ministerrat hat daher in seiner Kabinettssitzung am 20. Dezember 2022 eine Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, einschließlich Faschingsvereine beschlossen. Vereinen, deren Existenz infolge der Energiepreissteigerungen gefährdet ist, können so im Wege einer Billigkeitsleistung die höheren Aufwendungen erstattet werden. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe fängt Energiemehrkosten der Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege auf, soweit diese nicht durch den Kulturfonds Energie des Bundes gedeckt sind. Auf diese Weise werden Traditionen und Bräuche in Bayern auch während der Energiepreiskrise und darüber hinaus unterstützt.
Anträge auf Bayerische Energie-Härtefallhilfe können ab sofort über die Antragplattform, zu finden unter Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) (bayern.de), gestellt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 30. April 2024 möglich. Hilfeleistungen können für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beantragt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren satzungsmäßiger Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich der Pflege des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals ist. Zudem muss eine fachliche Zuordnung der Antragsteller zum Bereich der Heimat- und Brauchtumspflege sichergestellt werden, insbesondere durch die Zugehörigkeit zu einem entsprechenden Dachverband.
Weitere Infos zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege und zur Antragsstellung finden Sie unter
www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine.
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