Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum 2020 in Bayern beantragten Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ begrüßt. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Volksbegehrensinitiatoren nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bestätigt das Gericht unsere Rechtsauffassung, die auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof teilt: Mietrecht ist Sache des Bundes. Daher fehlt dem Freistaat für Begrenzungen der Miethöhe die Gesetzgebungsbefugnis.“
Herrmann erinnerte daran, dass für Regelungen zur Begrenzung der Miethöhe der Bund zuständig ist. „Bei Inkrafttreten eines – Landesgesetzes, wie es das geplante Volksbegehren vorgeschlagen hat – hätten für ein- und denselben Wohnraum in Bayern unterschiedliche gesetzgeberische Anordnungen gegolten.“ So hätten die im Volksbegehren vorgesehenen Regeln Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen über den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete hinaus verboten. Nach Bundesrecht wäre hingegen weiter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich geblieben. Herrmann: „Schon dieses kleine Beispiel zeigt, welche Konflikte sich bei einem Erfolg eines solchen Volksbegehrens aufgetan hätten. Ich bin froh über die Entscheidung unserer höchsten Gerichte.“
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