+++ Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause sind in Bayern wieder vom 29. bis zum 31. Dezember 2022 Raketen, Böller und Co. im Handel erhältlich. „Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist jedoch größte Vorsicht geboten“, warnt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Feuerwerkskörper sollten nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgebrannt und nicht von Balkonen aus oder aus geöffneten Fenstern heraus gezündet werden. Herrmann: „Richten Sie Feuerwerkskörper auf keinen Fall in Richtung von Menschen und tragen Sie Feuerwerkskörper nicht direkt am Körper. Auf keinen Fall sollten Sie Böller beim Abbrennen in der Hand halten oder bereits angezündete Feuerwerkskörper wieder aufheben.“ „Hände weg“ gilt, so der Innenminister, vor allem auch bei selbstgebastelten oder illegalen Feuerwerksköpern aus dem Ausland: „Das ist extrem riskant und kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Achten Sie darauf, nur zugelassenes Feuerwerk zu nutzen und halten Sie sich streng an die Anwendungshinweise“, rät der Innenminister. Nicht umsonst habe man in Deutschland ein sehr aufwändiges Zulassungsverfahren und hohe Sicherheitsstandards für pyrotechnische Gegenstände. +++
Herrmann: „Nach der Erfahrung der Jahre vor der Pandemie müssen wir leider davon ausgehen, dass die Gefahren der Knallerei auch dieses Jahr wieder unterschätzt werden.“ Der Minister weist außerdem darauf hin, dass der Umgang mit illegaler Pyrotechnik eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz darstellt und mit einer Freiheitsstrafe oder Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Beim Kauf von Pyrotechnik sollte man unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. „Das neue Jahr soll nicht im Krankenhaus beginnen“, mahnt der Innenminister, der auch an die Belastung der vielen Helfer und Helferinnen beim Rettungsdienst, bei Feuerwehr und Polizei denkt, die in der Silvesternacht ihren Dienst tun. „Die engagierten und tapferen Einsatzkräfte setzen sich für uns oftmals vielen Gefahren aus. Vergessen Sie nicht unsere Helden beim unbeschwerten Silvesterfeiern. Ihnen gebührt unser aller Respekt und Anerkennung.“
Nähere Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hat das Bayerische Landeskriminalamt unter https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/041262/index.html herausgegeben.
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