Bayern: Hinweis auf Termine von Ministerpräsident Dr. Markus Söder – Bayerisches Landesportal

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Am Montag, 18. Oktober 2021, 12.00 Uhr, informieren Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Landtagspräsident a. D. Alois Glück, der Vorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz e. V., Dr. Norbert Schäffer, sowie der Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern e. V., Richard Mergner, über die Ergebnisse des Runden Tisches „Streuobst“

in einer Pressekonferenz
um 12.00 Uhr
im nördlichen Teil des Unteren Hofgartens,
Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München.

Um 16.00 Uhr händigt Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Marmorsaal des Prinz-Carl-Palais den Bayerischen Verdienstorden an Gerhard Polt aus (Franz-Josef-Strauß-Ring 5, 80539 München).

Der Bayerische Verdienstorden ist durch das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden vom 11. Juni 1957 geschaffen worden. Er wird „als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ verliehen. Eine Besonderheit des Bayerischen Verdienstordens ist, dass die Zahl der lebenden Ordensträger auf 2.000 begrenzt ist.

Hinweis für Berichterstatter:
• Für die Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist aus organisatorischen Gründen jeweils eine vorherige Akkreditierung bis
Montag, 18. Oktober 2021, 8.00 Uhr, zwingend erforderlich
(E-Mail: medienbetreuung@stk.bayern.de). Akkreditierte Journalisten erhalten im Anschluss eine Bestätigung. Bitte Presseausweis und amtlichen Lichtbildausweis bereithalten. Gegebenenfalls finden am Einlass stichprobenartig Taschenkontrollen statt.
Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder PCR-getesteten Personen erlaubt (3G plus). Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist beim Zugang bzw. Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Wahlweise kann der Nachweis auf freiwilliger Basis bereits bei der Anmeldung per Mail übermittelt werden (der per Mail übermittelte Nachweis wird direkt nach der Veranstaltung gelöscht).
• Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten.
• Bildberichterstatter: Für die Veranstaltungen ist eine Akkreditierung notwendig (siehe oben). Bei Kapazitäts-Engpässen kann die Bildung von Pool-Lösungen notwendig werden.

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Bayerische Staatskanzlei personenbezogene Daten verarbeitet. Nähere Informationen finden Sie unter: http://s.bayern.de/datenschutzhinweise

Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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