Bayern: Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird anschließend an ausstehende Entscheidungen des Bundes zur Testverordnung angepasst – Bayerisches Landesportal

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Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um zunächst eine Woche verlängert. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek teilte am Dienstag in München mit: „Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unser wichtigstes landesrechtliches Rechtsinstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Da die aktuelle Fassung am kommenden Samstag ausläuft, wir aber leider noch immer auf wichtige Entscheidungen des Bundes warten, haben wir sie vorläufig zunächst nur um eine Woche bis zum 2. Juli verlängert.“

Der Minister erläuterte: „Ich bedauere zutiefst, dass der Bund noch immer nicht mitgeteilt hat, wie die Testverordnung über den 30. Juni hinaus aussehen soll. Diese Informationen brauchen wir aber dringend, um unsere bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Bedürfnisse des Sommers ausrichten zu können.“

Holetschek wies zudem auf die für Mittwoch und Donnerstag geplante Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Magdeburg hin. Er ergänzte: „Durch die erneute Beratung im Ministerrat am 28. Juni 2022 können wir etwaige Beschlüsse der GMK in unser neues Regelwerk einfließen lassen.“

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

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