Der Finanzausschuss des Bundesrats befasst sich an diesem Donnerstag, dem 24. März 2022, mit einem gemeinsamen Antrag Bayerns und Nordrhein-Westfalens. Dieser sieht zusätzliche Maßnahmen im Vergleich zum Entlastungspaket der Bundesregierung vor, mit denen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam stabilisiert werden können. Die Forderungen an den Bund umfassen eine Reduzierung der Stromsteuer für private Haushalte wie auch für die Wirtschaft noch im Jahr 2022 auf das europäische Mindestmaß, eine zeitnahe substanzielle Absenkung der Energiesteuersätze auf Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin sowie zumindest eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer durch Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme.
Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kraftstoffe hingegen ist nur nach entsprechender Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU möglich. Bayern appelliert daher an den Bund, sich zusätzlich auf europäischer Ebene für die Einführung dieser Option einzusetzen.
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