Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei über 76 Prozent.
Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
• elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
• als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
• als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern
Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung durch ein umfangreiches Serviceangebot:
• Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
• Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
• Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
• Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
• Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) über www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
Weiterführende Links:
Weiterführende Links:
Weiterführende Links:
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/