Bayern: MIT ELSTER IST VERSAND VON GEWERBESTEUERBESCHEIDEN FÜR KOMMUNEN AUCH ELEKTRONISCH MÖGLICH – Steuerverwaltung unterstützt Kommunen bei der Digitalisierung – Bayerisches Landesportal
15. Mai 2024Bayern, Bundesländer, Nachrichten, RegionKommentare deaktiviert für Bayern: MIT ELSTER IST VERSAND VON GEWERBESTEUERBESCHEIDEN FÜR KOMMUNEN AUCH ELEKTRONISCH MÖGLICH – Steuerverwaltung unterstützt Kommunen bei der Digitalisierung – Bayerisches Landesportal
„ELSTER ist mit bundesweit über 21 Millionen Nutzern die erfolgreichste E-Government Anwendung Deutschlands! Dank ihr können bereits viele steuerliche Verwaltungsleistungen elektronisch bereitgestellt werden und das Serviceangebot wird weiter kontinuierlich ausgebaut: Nun können Kommunen mittels ELSTER auch Gewerbesteuerbescheide elektronisch versenden und bekanntgeben. Die Steuerverwaltung unterstützt damit die Kommunen maßgeblich bei der Digitalisierung. Mit der neuen Funktion sparen wir bei allen Beteiligten Aufwand und Zeit – dies ist ein wichtiger Schritt, gerade auch im Interesse der Unternehmen!“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Wir nutzen das bewährte ELSTER-Verfahren der Steuerverwaltung nun auch für die rund 11.000 Kommunen in Deutschland. Insbesondere bei großen Firmen mit Betriebstätten in mehreren Kommunen führen die neuen digitalen Gewerbesteuerbescheide zu einer wesentlichen Entlastung – bundesweit gibt es rund 4 Millionen gewerbesteuerpflichtige Unternehmen“, so Füracker weiter.
Während die Gewerbesteuererklärungen durch die Unternehmen bereits seit vielen Jahren über ELSTER bei den Finanzämtern eingereicht werden können, war ein Versand der Gewerbesteuerbescheide durch die zuständigen Kommunen lange aus technischen Gründen nur in Papierform möglich – bundesweit gibt es rund 600 verschiedene Formate. Die Steuerverwaltung bietet nun über ELSTER einen medienbruchfreien Weg, um Gewerbesteuerdaten von den Finanzämtern an die Kommunen zu übermitteln und über den Rückkanal digitale Gewerbesteuerbescheide in das Postfach des ELSTER-Unternehmenskontos bekanntzugeben. Die Bescheide sind sowohl menschen- als auch maschinenlesbar und können somit in die IT-Systeme der steuerpflichtigen Unternehmen und Steuerberater schnell und leicht eingelesen und elektronisch verarbeitet werden.
Interessierte Unternehmen und Kommunen erhalten unter folgender Internetadresse Informationen zu den Nutzungsvoraussetzungen für den digitalen Gewerbesteuerbescheid:
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