- Zuschüsse für Streckenreaktivierungen bis Modernisierung touristischer Strecken vielseitig einsetzbar
- Maximal 35 Millionen Euro stehen bereit
- Förderinitiative läuft bis Ende 2023
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr will mit einem 35 Millionen Euro schweren neuen Förderprogramm die Bahninfrastruktur jenseits von Strecken der Deutschen Bahn voranbringen. Bis Ende 2023 können mit Sonderfördermitteln aus dem Corona-Investitionsprogramm des Freistaats Modernisierungsmaßnahmen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen zwischen Aschaffenburg und Berchtesgaden gefördert werden. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Die privaten Eisenbahninfrastrukturbetreiber sind ein wichtiger Pfeiler unseres Schienennetzes – gerade auch im ländlichen Raum. Mit der Premiere eines solchen Förderprogramms leistet der Freistaat einen kräftigen und zukunftsgerichteten Beitrag, um dieses Netz zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gerade in der aktuell schwierigen Zeit mit hohen Preissteigerungen soll diese Initiative auch als Konjunkturspritze wirken.“
Das neue Förderangebot des Verkehrsministeriums ist nicht an eine bestimmte Verkehrsart geknüpft, vielmehr kann sie für Reaktivierungsstrecken genauso verwendet werden wie für touristische Strecken oder reine Güterverkehrsstrecken. Nach den Regularien der Förderrichtlinie können insbesondere
- Erneuerungen vorhandener, aber technisch abgängiger Eisenbahninfrastruktur wie zum Beispiel Gleise, Weichen und Bahnsteige durch funktionsgleiche neue Anlagen (Ersatzinvestitionen),
- Änderungen an Bahnübergängen mit öffentlichen Straßen und Wegen wie beispielsweise der Bau von Schrankenanlagen sowie
- Vor- und Genehmigungsplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen
mit Fördersätzen von bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Förderanträge können von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Regierung gestellt werden, in deren Bezirk die zu modernisierende Eisenbahninfrastruktur ganz oder überwiegend liegt. Anträge, die bis zum 31. Oktober 2022 eingehen, werden vorrangig gefördert.
Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen in Bayern aus Mitteln des Corona-Investitionsprogramms“, die heute im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht worden ist. Der Minister appelliert an die Unternehmen, das neue Förderangebot des Freistaats schnell und umfangreich in Anspruch zu nehmen. „Wir werden sehr genau verfolgen, ob wir mit dem Förderangebot den Nerv getroffen haben. Je mehr das Programm nachgefragt wird, umso höher werden auch die Chancen, dass es über den jetzigen Zeitraum hinaus fortgesetzt wird“, so Bernreiter.
Als nichtbundeseigene Eisenbahnen werden Eisenbahnunternehmen bezeichnet, an denen im Gegensatz zur Deutschen Bahn AG der Bund nicht mehrheitlicher Eigentümer oder gar nicht beteiligt ist. Während der Freistaat entsprechend seiner gesetzlichen Aufgaben üblicherweise mit den sogenannten Regionalisierungsmitteln nur Infrastrukturprojekte zu Gunsten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) freiwillig bezuschussen kann, können im Rahmen dieses Förderprogramms ausnahmsweise auch Maßnahmen auf Eisenbahnstrecken gefördert werden, die nur dem Güterverkehr oder der Personenbeförderung außerhalb des SPNV dienen.
Die Förderrichtlinie ist im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-530/
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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