„Heimat kann man nicht nur schmecken, fühlen, sehen und riechen, sondern auch hören! Musik ist ein identitätsstiftendes Kulturgut und gehört auch zur bayerischen Wirtshauskultur einfach dazu. Um diese Tradition zu erhalten, wurde vor mittlerweile 28 Jahren das Projekt ‚Musikantenfreundliches Wirtshaus‘ ins Leben gerufen. Weit über 500 bayerische Wirtshäuser haben seither die Auszeichnung erhalten – dieses Jahr kommen weitere 25 dazu“, freute sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Verleihung der Auszeichnung „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ am Dienstag (19.11.) in Wolnzach. „Volksmusik hat in der Gesellschaft große Bedeutung. Sie ist vom Volk fürs Volk und für jeden zugänglich. Musik bringt Menschen zusammen: Egal an welchem Ort, welche Altersgruppe oder welche Herkunft. Ein herzliches Vergelt’s Gott an die heute ausgezeichneten Wirtsleute. Sie verbinden die hervorragende Qualität der bayerischen Wirtshäuser mit heimischer Musiktradition! Mein Dank gilt auch dem Arbeitskreis ‚Musikantenfreundliches Wirtshaus‘ für sein langjähriges Engagement!“, so Füracker. Die ausgezeichneten Wirtshäuser erhalten eine Plakette, die den Besucherinnen und Besuchern signalisiert, dass spontanes, unangekündigtes Singen und Musizieren zum eigenen Vergnügen und zur Unterhaltung der Gäste nicht nur möglich, sondern auch erwünscht ist. Im Gegenzug stellt das Wirtshaus für die Musizierenden Brotzeit und Getränke bereit.
Das Projekt „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ wurde bereits 1996 von den Bezirken Oberpfalz und Niederbayern, dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. sowie dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. ins Leben gerufen und umfasst mittlerweile alle bayerischen Bezirke. Seither haben weit über 500 Wirtshäuser aus allen bayerischen Bezirken die Auszeichnung erhalten. Seit 2019 wird die Auszeichnung auch vom Bayerischen Heimatministerium unterstützt.
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung