
Kürzere Ansparphase und frühere Rückgabe im neuen Arbeitszeitkonto – Individuelle Ausgleichsmöglichkeiten für zu viel geleistete Mehrarbeit.
Die Rahmenbedingungen für die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2025/2026 stehen. Bereits Ende Februar hatte Bayerns Kultusministerin Anna Stolz ein umfassendes Maßnahmenpaket präsentiert, das das Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit der bayerischen Schulfamilie darstellt. Ein Teil des Gesamtkonzepts ist das 2020 eingeführte Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte. Dieses muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs neu aufgesetzt werden.
Anna Stolz betont hierzu: „Mit der Neuauflage des Arbeitszeitkontos unter veränderten Bedingungen schaffen wir die Voraussetzungen, um die Unterrichtsversorgung auch in Zeiten des Lehrkräftemangels bayernweit sicherzustellen. Mit einer kürzeren Ansparphase, einer schnelleren Rückgabe und individuellen Ausgleichsmöglichkeiten für zu viel geleistete Unterrichtsstunden schaffen wir ein faires Modell und kommen den Lehrkräften so weit wie möglich entgegen. Mir war es wichtig, dieses neue Modell auch eng mit dem Hauptpersonalrat und dem BLLV abzustimmen, und ich freue mich sehr, dass wir einen gemeinsamen Weg finden konnten. Die Unterrichtsversorgung bleibt leider angespannt, weshalb wir zusätzlich auch dafür werben müssen, dass Lehrkräfte in Teilzeit ihre Stundenzahl vor Ort weiter erhöhen!“
Das Kultusministerium reagiert mit der Neugestaltung auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die seit dem Schuljahr 2020/2021 geltenden Regelungen zum Arbeitszeitkonto für unwirksam erklärte. Gleichzeitig räumte das Gericht explizit die Möglichkeit ein, rückwirkend neu aufzusetzen.
So sieht das neue „Arbeitszeitkonto II“ aus
Der Start des Arbeitszeitkontos II wird rückwirkend auf das Schuljahr 2021/2022 festgesetzt. Gestaffelt nach den bisherigen Altersgruppen treten Grundschullehrkräfte ab diesem Zeitpunkt in die sogenannte „Ansparphase“ ein, in der sie für vier Jahre eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr arbeiten. Nach einer dreijährigen „Wartephase“ folgt die vierjährige „Rückgabephase“, in der sich die Arbeitszeit pro Woche um eine Stunde reduziert (sog. 4-3-4 Modell). Im Vergleich zum ursprünglichen Arbeitszeitkonto (5-3-5 Modell) verkürzt sich damit die „Anspar- und Rückgabephase“ und somit auch die Laufzeit insgesamt deutlich.
Für Lehrkräfte, die im Schuljahr 2020/2021 bereits angespart haben, wird es einen Ausgleich für die insoweit geleistete Mehrarbeit geben. Das Kultusministerium hat sich hierfür sehr eng mit dem Hauptpersonalrat und dem BLLV abgestimmt und wird mehrere Optionen zur Auswahl stellen. So können die Lehrkräfte wählen, ob sie eine Ausgleichszahlung nach den Grundsätzen der Mehrarbeitsvergütung, eine vorgezogene Ausgleichsphase ab dem Schuljahr 2026/2027 oder eine tageweise Freistellung in Anspruch nehmen möchten. Details zur konkreten Umsetzung werden derzeit noch erarbeitet.
Kultusministerin Anna Stolz abschließend: „Unsere Lehrkräfte leisten Tag für Tag herausragende Arbeit an unseren Schulen zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. Für das Zusammenstehen bin ich ihnen von Herzen dankbar. Hand in Hand werden wir auch zukünftige Herausforderungen meistern!“
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Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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