Der Bayerische Landtag hat heute das Bayerische Digitalgesetz beschlossen, bundesweit das erste seiner Art. Es schafft erstmals rechtliche Rahmenbedingungen, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen über zukunftsfähige digitale Angebote verfügen und diese sicher nutzen können.
Das von der Bayerischen Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, vorgelegte Gesetz gliedert sich dabei in drei wesentliche Kernpunkte: Es legt erstens die allgemeinen Ziele und Grundsätze für der Digitalisierung im Freistaat Bayern fest. Daran werden sich zukünftig die staatlichen Bemühungen orientieren. Es verankert zweitens die Digitalrechte von Bürgerinnen und Bürgern und von den Unternehmen im Freistaat. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung von digitalen Diensten im Austausch mit Behörden. Und schließlich hilft es den Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum (Anstalt des öffentlichen Rechts) dabei, ihren Bürgerinnen und Bürgern nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach: „Unser bayerischer Anspruch ist es, den digitalen Wandel auch rechtlich voranzutreiben. Wir lassen die Digitalisierung nicht auf uns niederprasseln, nehmen die Zukunft nicht als gegeben hin, sondern gestalten sie aktiv mit. Den ersten Schritt haben wir mit unserer High-Tech-Agenda getan, jetzt folgt das Digitalgesetz. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit alle Menschen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft.“
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
https://wertheimerportal.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/