+++ Laut einer aktuellen Erhebung der Bayerischen Polizei zum 14. Dezember 2021 sind 92,9 Prozent der Polizeivollzugsbeamten vollständig geimpft oder genesen. Bei allen Beschäftigten der Bayerischen Polizei inklusive der Verwaltungsbeamten und Arbeitnehmer, die der 3G-Regelung am Arbeitsplatz unterliegen, beträgt die Quote 92,0 Prozent. “Damit ist die Quote der geimpften und genesenen Polizistinnen und Polizisten seit der vorangegangenen Erhebung vor rund einem Monat deutlich gestiegen”, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. “Darüber hinaus haben uns die Polizeipräsidien mitgeteilt, dass sich die Quote durch weitere vollständig Geimpfte aufgrund von zusätzlichen Erstimpfungen oder Zweitimpfungen, bei denen jedoch die anschließend erforderlichen 14 Tage noch nicht vergangen sind, in den kommenden Wochen weiter erhöhen wird.” +++
Zum Stand 19. November galten rund 81 Prozent aller Polizeibeschäftigten als geimpft oder genesen. “Unser Ziel ist, alle Polizistinnen und Polizisten davon zu überzeugen, sich impfen zu lassen”, betonte Herrmann. “Dazu haben wir Impfaufrufe und Impfkampagnen gestartet.” Er wies darauf hin, dass es auch bei der Polizei Kolleginnen und Kollegen gebe, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, beispielsweise wegen der Gefahr erheblicher allergischer Reaktionen. “Wir gehen jedenfalls davon aus, dass bei planbaren Einsätzen der Impf- oder Genesenenstatus möglichst berücksichtigt wird”, erläuterte der Innenminister. “Das haben wir mit den Polizeipräsidien besprochen.”
Laut Herrmann werden seit 22. November 2021 an eigenen Impfstandorten der Bayerischen Polizei Auffrischungsimpfungen sowie erneut Erstimpfungen für die Beschäftigten der Bayerischen Polizei angeboten. Parallel dazu werden durch die kommunalen Impfzentren auch Impfungen in Kooperation mit den Polizeiverbänden durchgeführt. “Selbstverständlich steht es unseren Polizeibeschäftigen auch in den Fällen der Auffrischungsimpfung frei, sich bei niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen”, machte Herrmann deutlich. “Bislang haben nach unserem Kenntnisstand weit mehr als 15.000 das neue Angebot über kommunale Impfzentren und die polizeilichen Impfstandorte in Anspruch genommen.”
Eine Meldepflicht von Impfungen an den Dienstherrn besteht nach Herrmanns Worten nicht. Jedoch sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz durch tägliche Nachweiskontrollen zu überwachen. Maßgeblich für die Erhebung der Quote der Geimpften und Genesenen bei der Bayerischen Polizei waren alle Beschäftigte, die zum Abfragezeitpunkt dieser gesetzlichen 3G-Nachweispflicht unterlagen. Beschäftige beispielsweise in Elternzeit oder Langzeiterkrankte wurden nicht berücksichtigt.
Mit Stand 13. Dezember 2021 meldeten die Verbände der Bayerischen Polizei 394 derzeit mit bestätigt positivem Coronatest erkrankte Beschäftigte. Dazu kommen 179 Polizeibeschäftigte in Quarantäne. 4.118 Beschäftige bei der Bayerischen Polizei wurden in Summe seit Beginn der Pandemie als wiedergenesen erfasst.
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