Bayern: Saarland – Medieninfos – Sondersitzung des Bundesrates

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Länder bringen Aufbauhilfen nach der Flutkatastrophe auf den Weg – Änderungen im Infektionsschutzgesetz und Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Ganztagsbetreuung beschlossen

In seiner eigens anberaumten Sondersitzung brachte der Bundesrat heute das Aufbauhilfegesetz 2021 zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserkatastrophe im Juli auf den Weg.

Nachdem der Bundestag am 7. September das Vorhaben beschlossen hatte, berieten die Länder abschließend in verkürzter Beratungsfrist, um das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell abzuschließen. Das Aufbauhilfegesetz 2021 enthält ein Bündel von Maßnahmen, um die Folgen des verheerenden Juli-Hochwassers, insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, zu bewältigen. Hierzu wird unter anderem ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet, die Insolvenzantrags-pflicht in den betroffenen Gebieten ausgesetzt und Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen geschaffen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die grauenvollen Hochwasserereignisse stecken uns alle noch in den Knochen. Die Flutkatastrophe hat für unzähliges Leid bei den Angehörigen und Hinterbliebenen geführt. Dank des großartigen und solidarischen Einsatzes der Bevölkerung und der Rettungskräfte konnten noch mehr Opfer Gott sei Dank verhindert werden.  Auch das THW, Rettungsdienste und Feuerwehren, die Polizei und Ehrenamtler aus dem Saarland waren von Anfang an unermüdlich im Hilfseinsatz und sind es teils noch. Die gegenseitige Anteilnahme und Solidarität hat geholfen, den zerstörten Gebieten wieder etwas Hoffnung zu geben. Die Solidarität ist nun auch notwendig, wenn es um den Wiederaufbau geht. Daher bin ich sehr froh, dass wir so zügig zusammengekommen sind, um die Maßnahmen und Hilfen so schnell als möglich bei den Betroffenen ankommen zu lassen. Zur unmittelbaren Prävention wollen wir künftig noch stärker digitale Instrumente einsetzen, um die Bevölkerung schneller und effektiver warnen zu können.“

Der Aufbaufonds wird dabei als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. An der Rückzahlung beteiligen sich die Länder hälftig, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld wird geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugutekommen, sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt.

Als weiteren Teil des Artikelgesetzes enthält der Gesetzentwurf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. So wird künftig die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, als neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen gelten. Dieser wird ergänzt um weitere Indikatoren, z. B. die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich halte es für den richtigen Weg, dass der Bund im Infektionsschutzgesetz nun auch gesetzlich ein breiteres Spektrum an Indikatoren für die Corona-Maßnahmen schafft. Im Saarland haben wir uns frühzeitig dazu entschieden, unsere Corona-Politik bewusst nicht mehr ausschließlich an der Inzidenzrate auszurichten, sondern eine ganzheitliche Betrachtung aus unterschiedlichen Faktoren vorzunehmen. Damit nutzen wir die Erkenntnisgewinne seit Beginn der Pandemie und gewährleisten die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen.“ 

In bestimmten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheimen wird zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus eingeführt. Die Information soll dazu dienen, arbeitsorganisatorische Abläufe innerhalb des Unternehmens zu regeln, beispielsweise Dienstpläne zu organisieren. Die Regelung gilt abhängig von einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Möglichkeit zur Impfstatus-Abfrage in besonders sensiblen Arbeitsfeldern ist richtig und notwendig. Die Pandemie ist nicht vorüber und nach wie vor ist es die Aufgabe des Staates und verantwortlicher Politik, die besonders Gefährdeten zu schützen. Den Arbeitgeber treffen gerade in Kranken-, Pflege-, sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen besondere Fürsorgepflichten. Hierzu ist die Status-Abfrage ein effektives und gerechtfertigtes Instrument. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass es nicht zu Nachteilen führt.“

Nachdem sich Bund und Länder am 6. September im Vermittlungsausschuss auf offene Finanzierungsfragen zur Ganztagsbetreuung geeinigt hatten und der Bundestag am darauffolgenden Tag das Ganztagsförderungsgesetz beschloss, brachte der Bundesrat heute das Vorhaben abschließend auf den Weg.

Das Ganztagsförderungsgesetz gibt Grundschulkindern stufenweise ab 2026 einen bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Dieser gilt für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin sehr froh, dass eine schnelle und einvernehmliche Lösung zur Finanzierung zwischen Bund und Ländern gefunden wurde. Das Ganztagsförderungsgesetz ist ein zentrales bildungs- und sozialpolitisches Instrument, um Familien wichtige Rechts- und Planungssicherheit beim Übergang von der Kita in die Grundschule zu geben. Eine qualitativ hochwertige Betreuung ist insbesondere in dieser so wichtigen Entwicklungsphase für Kinder von entscheidender Bedeutung für den weiteren Lebensweg. Das ist ein guter Tag für Familien, die gerade in Zeiten der Pandemie besonders belastet sind.

Die nächste, reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 17. September 2021 statt.

Medienansprechpartner


Regierungssprecher Alexander Zeyer

Alexander Zeyer
Regierungssprecher

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

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Quelle :Bayern.de

Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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