Zum Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter schrittweise in Kraft. Um diesen umzusetzen, steht die Staatsregierung fest an der Seite der Familien und Kommunen in Bayern. Bei der Umsetzung und beim Ausbau der Plätze werden die Kommunen intensiver unterstützt.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und Kultusministerin Anna Stolz haben dazu Eckpunkte vorgelegt, mit denen sie den Städten, Märkten und Gemeinden bei der Umsetzung des Ganztagsausbaus weitere Unterstützung bieten.
Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Der Freistaat Bayern und die kommunale Familie stemmen den Kraftakt Ganztagsbetreuung gemeinsam. Wir sind und bleiben in engem Austausch zu dieser wirtschafts-, familien-, sozial-, und integrationspolitischen Aufgabe. Die neuen Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt, um den Ganztagsausbau in den Kommunen gemeinsam zu beschleunigen. Der Bedarf der Familien nach Ganztagsbetreuung ist ungebrochen. Sie müssen sich auf eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die zu ihren Lebenswelten passt, verlassen können.“
Weiter erklärt Ministerin Scharf: „Die Kommunen sind mit großen Herausforderungen konfrontiert. Mir ist es wichtig, eng an ihrer Seite zu stehen. Unser Gesamtpaket unterstützt mit einem Landesförderprogramm kraftvoll bei den Investitionskosten pro Platz und bei der Ausstattung. So können neue Plätze geschaffen werden.“
Kultusministerin Anna Stolz betont: „Die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung der Ganztagsbetreuung ist enorm. Der Freistaat Bayern investiert aus diesem Grund schon heute immens in Ganztagsbetreuungsangebote. Mit dem kommenden Rechtsanspruch werden wir unsere Unterstützung noch verstärken und deswegen die Angebote in schulischer Verantwortung um den fünften Wochentag ergänzen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist ein weiterer wichtiger Schritt für noch mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern.“
Die Eckpunkte des Pakets im Überblick:
• Verbesserung der Förderkonditionen im Landesförderprogramm:
• Zusätzlich zur Investitionskostenförderung gibt es für jeden zu-sätzlich geschaffenen Platz eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro. Damit können zum Beispiel Möbel, Spielgeräte oder Küchen finanziert werden.
• Das Landesförderprogramm sieht eine einheitliche Platzpauschale zur Förderung der Investition in Höhe von 6.000 Euro vor. Diese Pauschale erhalten nun auch Plätze, die unter Schulaufsicht ste-hen oder in Kombieinrichtungen angesiedelt sind. Bislang lag hier die Förderpauschale bei 4.500 Euro. Diese Platzpauschale wird zusätzlich zur regulären Förderung nach dem BayFAG bzw. dem Schulfinanzierungsgesetz geleistet.
• Die Förderung von Um- und Erweiterungsbauten im Hortbereich wird erleichtert, indem die Bagatellgrenze auf 50.000 Euro halbiert wird.
• Außerdem wird zukünftig eine gleichzeitige Förderung durch das Bayerische Holzbauförderprogramm ermöglicht.
• Die viertägigen Angebote unter Schulaufsicht (offener, gebundener Ganztag und Angebote der Mittagsbetreuung) werden auf fünf Tage während der Schulwochen ausgeweitet.
• Zur Finanzierung der Betriebskosten werden Bundesmittel in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben.
• Die Kommunen erhalten organisatorische Unterstützung bei der Umset-zung der Ferienbetreuung, z. B. bei der Durchführung von Bedarfsabfra-gen in den Schulen.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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