Hintergrundinformationen:
Der Renten-Freibetrag soll berücksichtigen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu anderen Alterssicherungssystemen im Erwerbsleben nur zum Teil steuerlich berücksichtigt werden konnten. Er wird auf der Grundlage der Rentenleistungen im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs individuell ermittelt und ändert sich danach nicht mehr für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Durch die insbesondere aktuell sehr hohe Inflation schrumpft der tatsächliche Wert des Renten-Freibetrags für die Menschen zusehends. Es kommt im Ergebnis zu einer immer stärkeren Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner bzw. sie wachsen zunehmend in die Einkommensteuer-Zahlungspflicht hinein – Folge ist eine sogenannte kalte Progression. In seinem Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats fordert Bayern deshalb eine jährliche Anpassung des Renten-Freibetrags.
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Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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