Füracker weiter: „Hinzu kommt die im Entwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 enthaltene Abschaffung der Steuerklassen III und V. Damit werden an die 12 Millionen Ehepaare und insbesondere viele junge Familien mit kleinen Kindern insgesamt mehrfach belastet! Teile der Ampelkoalition machen keinen Hehl daraus, dass die Steuerklassenreform nur den Einstieg zur Abschaffung des Splittings und damit zu einer gleichsam ideologiegetriebenen wie schweren steuerlichen Diskriminierung von rund 12 Millionen Ehepaare in Deutschland darstellt. Zu einer solchen Verletzung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages für die Ehe darf es nicht kommen – Bayern wird sich weiter auch im Bundesratsverfahren dafür einsetzen, dass selbstbestimmte Lebensentwürfe vor der Ampelsteuerpolitik geschützt und die bestehenden Steuerklassen erhalten bleiben.“
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10. Juli 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht, wonach der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für die Veranlagungszeiträume ab 2025 angehoben werden sollen. Die bereits mehrfach angekündigte rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 ist demgegenüber bisher noch in keinem Gesetzentwurf enthalten.
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