Die bayerische Justiz treibt die Digital-Offensive weiter voran: Seit Anfang Februar 2022 können alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern beispielsweise Klagen bei den Gerichten oder Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften online einreichen – per Smartphone oder Rechner.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stellt den neuen Online-Zugang am
Mittwoch, den 30. März 2022, um 11.00 Uhr,
Amtsgericht München, Raum 807,
Pacellistraße 5, 80315 München
gemeinsam mit der Präsidentin des Amtsgerichts München, Beate Ehrt, und dem Leiter des für den elektronischen Rechtsverkehr zuständigen Referats im bayerischen Justizministerium, Ministerialrat Dr. Martin Wachter, vor. Dabei wird der Minister persönlich eine Testklage einreichen.
Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen. Es wird vor Ort
Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.
Die Platzzahl ist begrenzt. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutz- und
Hygieneregeln wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den
Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.
Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).
Hinweise für Teilnehmende:
Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.
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Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).
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Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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