Bayern: Unterstützung für Städte, Märkte und Gemeinden – Bayerisches Landesportal

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Monastery Church Baroque Buildings  - fietzfotos / Pixabay
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  • Bayerisches Städtebauförderungsprogramm unterstützt Innenentwicklung, Leerstandsbeseitigung und Flächensparen
  • Landesmittel auf hohem Niveau
  • Minister Bernreiter: „Damit stärken und beleben wir Ortskerne im ländlichen Raum“

 

Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Jahr 294 Städte, Märkte und Gemeinden mit über 78 Millionen Euro aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Das Geld kommt insbesondere kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum zugute. Wir helfen ihnen dabei, die Ortskerne zu erhalten und zu stärken, Gebäudeleerstände zu beseitigen und mit Leben zu füllen.“ Rund 84 Prozent der Mittel aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm fließen dabei in den ländlichen Raum.

Mit über 78 Millionen Euro bleibt das Landesprogramm der Städtebauförderung ein verlässlicher Partner der bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden. Minister Bernreiter: „Die bayerischen Innenstädte und Ortskerne sollen attraktiv und lebenswert bleiben. Deshalb unterstützen wir unsere bayerischen Gemeinden dabei, Flächen zu sparen, auf Innenentwicklung zu setzen und Leerstände zu nutzen sowie Gewerbe- und Industriebrachen wiederzubeleben. Für Gemeinden, die Flächen sparen, erhöhen wir den Fördersatz auf 80 Prozent. Damit honorieren wir eine nachhaltige, umweltschonende Siedlungsentwicklung.“ Der Bestandserhalt steht in der Städtebauförderung im Vordergrund, denn hier geht es auch um Einsparung von Energie und Treibhausgasen. Der Beitrag der Städtebauförderung zum Klima- und Ressourcenschutz wird mit Nachdruck fortgeführt.

Eine Übersicht der Programmgemeinden und weitere Informationen zur Städtebauförderung ist im Internet verfügbar unter http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/index.php

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

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Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com

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