„Zudem wurde die Chance verpasst, Erkenntnisse aus der Pilotierung internationaler steuerlicher Compliance-Projekte für Deutschland nutzbar zu machen. Dies ist bedauerlich, weil neuartige Verfahren Prüfaufwand vermeiden können, zugleich Ressourcen auf beiden Seiten sparen und schnelle Rechtssicherheit bewirken. Davon würden sowohl Unternehmen als auch Verwaltung profitieren! Bayern fordert seit langem entsprechende Rechtsgrundlagen – dennoch schweigt der Gesetzentwurf auch hierzu. Bayern wird sich auf Bundesebene weiter aktiv einbringen und die notwendigen Änderungen für eine zukunftsfähige, praktikable und effiziente Betriebsprüfung einfordern!“, ergänzt Füracker.
Bayern hat mit einem Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Tax-Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung jüngst eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Rahmen des Pilotprojekts können Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung muss sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können.
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Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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