Bayern: WENIG WIRKUNG, VIEL BÜROKRATIE! Bürokratiemonster des Bundes ist abzulehnen // Bayern setzt sich im Bundesrat für Stopp des Gesetzes ein – Bayerisches Landesportal

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„Klimawandelanpassung ist zuvorderst eine regionale Aufgabe. Sie gelingt am besten mit dem Fachwissen der Menschen vor Ort! In ihrer Regelungssucht will die Ampelregierung dagegen erneut überfrachtende zentrale Vorgaben aufstellen und Länder und Kommunen mit erheblichem Finanzierungsbedarf belasten. Die Länder und Kommunen sind der Ampel im puncto Klimawandelanpassung ohnehin weit voraus: Der Freistaat Bayern verfolgt seine Klima-Anpassungsstrategie konsequent schon seit 2009. Die Bundesregierung hat in ihrer ideologischen Verblendung jeden Grundsatz guter Politik verlernt: Wir brauchen in Deutschland dringend weniger Regulierung und Bürokratie als immer neue Gesetze ohne klaren Mehrwert. Bayern erteilt dem nächsten Berliner Bürokratiemonster eine klare Absage – Mit einem eigenen Antrag setzen wir uns im Finanzausschuss des Bundesrates für den Stopp des unnötigen Gesetzes ein!“ betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der morgigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates in Berlin.

Der Gesetzentwurf des Bundes zu einem Bundes-Klimaanpassungsgesetz
(KAnG) wurde am 16.11.2023 im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hatte zuvor in einer Stellungnahme den Finanzierungsbedarf für die Länder und Kommunen betont und eine faire Lastenteilung zwischen Bund und Ländern angemahnt. Dennoch wurde der Gesetzentwurf vom Bund mit nur geringfügigen Änderungen durch den Umweltausschuss weiterverfolgt. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, eigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorzulegen und umzusetzen. Faktisch führen die Regelungen aber insbesondere zu neuen Verpflichtungen für die Kommunen. Im Gesetzentwurf beziffert der Bund die jährlichen Kosten mit rund 830.000 € bis 1.670.000 € und die einmaligen Kosten mit rund 66.320.000 € bis 1.923.540.000 € für alle Länder. Aus bayerischer Sicht ist das Klimaanpassungsgesetz nicht erforderlich, da insbesondere in Bayern mit der auf Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 BayKlimaG beruhenden Bayerischen Klima-Anpassungsstrategie bereits ausreichende Regelungen bestehen. Neben den unnötigen Kosten bestehen auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Quelle :Bayern.de

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