Für seinen Internetauftritt stmd.bayern.de erhält das Bayerische Staatsministerium für Digitales das renommierte Prüfsiegel BIK BITV. Das Digitalministerium hatte gemeinsam mit der gemeinnützigen Münchner Stiftung Pfennigparade umfassende Maßnahmen zum Abbau von Barrieren bei seinem Online-Angebot umgesetzt und so erfolgreich das umfangreiche Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren ist ein etabliertes Prüfverfahren, das in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Experten für Barrierefreiheit entwickelt wurde.
Digitalministerin Judith Gerlach erklärt: „Barrierefreiheit ist auch in der digitalen Welt ein wichtiges Ziel. Deshalb war unser Motto im Jahr 2021 auch die ´digitale Teilhabe´. Es freut mich sehr, dass jetzt auch unser eigenes Internetangebot barrierefrei ist, von Informationen in einfacher Sprache bis zu Videobeiträgen mit Untertiteln. Wir müssen auch im Digitalen Hürden abbauen, um hier wirklich jeden mitzunehmen.“
Der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Holger Kiesel, betont: „Digitale Lösungen können für Menschen mit Einschränkungen deutlich mehr Selbstbestimmung bedeuten. Allerdings müssen wir aufpassen, dass hier keine neuen Hürden entstehen. Ich begrüße es deshalb sehr, dass das Digitalministerium mit seiner barrierefreien Internetseite vorangeht. Das ist ein wichtiges Signal. Auch die digitale Welt muss barrierefrei gestaltet werden.“
Der BIK BITV-Test ermittelt, ob ein Internet-Angebot den Vorgaben für Barrierefreiheit gemäß europäischer Norm EN 301 549 entspricht. Nur, wenn alle geprüften Internetseiten positiv bewertet werden, wird das BIK BITV-Zertifikat verliehen. Dabei wird beispielsweise darauf geachtet, dass eine Internetseite komplett und sinnvoll mit der Tastatur steuerbar ist und dass die Inhalte auch von einer Vorlesesoftware für Sehbehinderte erfasst werden können. Bei der Prüfung durch die Stiftung Pfennigparade wurden alle untersuchten Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales als BITV-/ EN 301 549-konform bewertet.
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