Bayerns Familienministerin Carolina Trautner zur Studie des Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund zur Ganztagesbetreuung:
„Unsere Familien finden in den bayerischen Kommunen eine vielfältige und bedarfsgerechte Angebotspalette vor, vom ganzjährigen Hortangebot über den gebundenen Ganztag bis hin zur Mittagsbetreuung angeboten wird. Die Eltern haben je nach ihren Bedürfnissen unterschiedliche Möglichkeiten und Modelle, die sie für die Kinderbetreuung nutzen können. Deshalb liegt die tatsächliche Betreuungsquote in Bayern auch nicht bei 38 Prozent, sondern bei 57 Prozent.
Es bleibt unser Ziel, dass künftig alle Eltern mit der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 ein bedarfsgerechtes Angebot auch für die Betreuung ihrer Grundschulkinder am Nachmittag erhalten. Deshalb haben wir bereits 2018 im Vorgriff auf den vom Bund nun geschaffenen Rechtsanspruch ein Programm zur Schaffung von zunächst 10.000 zusätzlichen Hortplätzen aufgelegt. Jetzt geht es darum, dass die vom Bund angekündigten Finanzmittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für die Länder auch tatsächlich abgerufen werden können. Hier hat der Bund ein kompliziertes Verfahren gewählt, das derzeit zu Verzögerungen führt und deswegen vereinfacht werden sollte.“
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