Gemeinsam mit allen Ressorts werden die Maßnahmen ständig evaluiert, die Rückmeldungen sind vielversprechend: „Die Neuerungen unseres Gewaltschutzprogramms werden tatkräftig umgesetzt. Insbesondere die neuen sogenannten ‚kollegialen Soforthelfer‘, die unmittelbar erste auch emotionale Unterstützung bieten, werden bereits als große Hilfe empfunden. Um unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach einem Vorfall leichter zu ihrem Recht zu verhelfen, bieten wir an, für sie bestehende Schmerzensgeldansprüche vor Gericht einzuklagen und den Prozess zu übernehmen. So soll ein belastender Prozess für unsere Beschäftigten vermieden werden“, so Füracker.
Am 25. November 2020 hatte der Freistaat eine Initiative des Bayerischen Beamtenbundes aufgegriffen und gemeinsam mit dem Bayerischen Beamtenbund und dem DGB in einem neuen Gewaltschutzprogramm zahlreiche Neuerungen und vor allem drei wesentliche Punkte verankert: eine einheitliche und umfassende Definition – und damit ein gemeinsames Verständnis – von Gewalt, drei Schulungsmodule sowie deutliche Rechtsschutzerweiterungen im Bereich der Schmerzensgeldklagen.
Im zurückliegenden Jahr wurden die Rechtsschutzerweiterungen umgesetzt. Bedeutsam sind hierbei auch die rechtlichen Neuerungen: Alle Beschäftigten können nun bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen finanziell unterstützt werden. Bislang galt diese Regelung nur für die Bereiche des Polizei- und Justizvollzugs.
Der Freistaat begleitet die Umsetzung der Maßnahmen des Gewaltschutzprogramms weiter eng und wird im Herbst 2022 die nächste Zwischenbilanz ziehen.
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