vom 5. Juli 2024
Verlängerung der Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bebauungsplanentwurf 6-8 – Ortsteil Lichterfelde
Ziel / Zweck:
Sicherung von bestehenden gemischten Nutzungsstrukturen aus Gewerbe und Wohnen sowie Neuerrichtung von Doppel- und Reihenhäusern.
Zeit:
Während der Veröffentlichungsfrist vom 24. Juni 2024 bis 21. August 2024 können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch am Bebauungsplanentwurf 6-8 vom 3. Juni 2024, welcher entsprechend einer Bekanntmachung in der Tagespresse am 21. Juni 2024 sowie aufgrund von Bekanntmachung – Stapl 27 – vom 12. Juni 2024 (Amtsblatt Nr. 26 vom 21. Juni 2024, S. 1761 – 1762) im Zeitraum vom 24. Juni 2024 bis 23. Juli 2024 veröffentlicht ist, wird aus verfahrenstechnischen Gründen bis zum 21. August 2024 verlängert.
Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 19. Juli 2024.
Ort:
Der Bebauungsplan wird im Internet veröffentlicht unter: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/stadtplanung/bebauungsplanung/artikel.81905.php und www.mein.berlin.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 030 90299-7717 oder Terminvereinbarung per E-Mail an stadtplanung@ba-sz.berlin.de im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Stadtentwicklungsamt, – Fachbereich Stadtplanung -, Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, II. Etage im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer E 211) einzusehen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de