Das Kabinett hat am 22. Februar 2022 die Anpassung der Corona-Verordnung und damit vorsichtige Lockerungen beschlossen. Zudem hat das Kabinett entschieden, die Tests in Schulen und Kitas zunächst bis Ostern zu verlängern. Außerdem wird ein Kabinettsausschuss Zivilgesellschaft eingerichtet.
Baden-Württemberg lockert mit Bedacht
Der Ministerrat hat am Dienstag, 22. Februar 2022, eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen und damit weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. Das bisherige und in enger Abstimmung mit Wissenschaft sowie medizinischer Praxis entwickelte Stufensystem des Landes wird beibehalten. Die Grenzwerte werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen. In der voraussichtlich ab Mittwoch, 23. Februar 2022, greifenden Warnstufe gilt in Baden-Württemberg damit in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen.
Kostenübernahme von Testungen an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege verlängert
Um den Kindern und Jugendlichen ein Höchstmaß an Normalität und angemessenen Schutz in der Pandemiesituation zukommen zu lassen, trägt das Land auch weiterhin die Kosten für die Durchführung von Testungen an den Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege. An den Schulen stellt das Land erneut Mittel in Höhe von rund 7,8 Millionen Euro für Assistenzkräfte zur Verfügung, damit jüngere Kinder oder Kinder mit Beeinträchtigungen bis zu den Osterferien beim Testen Hilfe erhalten können. Für die Testung der Kleinsten in den Kitas und der Kindertagespflege nimmt das Land bis Mitte April zusätzlich rund 31,23 Millionen Euro in die Hand.
Einmalige Strukturen zur breiten Erforschung des Rechtsextremismus auf
Mit dem Aufbau einer universitären Forschungsstelle will das Land sicherstellen, dass das Thema Rechtsextremismus dauerhaft und systematisch bearbeitet wird. Die Forschungsstelle ist Ergebnis der fraktionsübergreifenden parlamentarischen Arbeit im Kontext des NSU-Untersuchungsausschusses und geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. Für den Aufbau der Forschungsstelle stellt das Land zunächst 400.000 Euro zur Verfügung, berichtete Wissenschaftsministerin Bauer am Dienstag im Ministerrat. In einem Wettbewerb der besten Konzepte soll dann eine geeignete Universität zur Verortung der Forschungsstelle durch eine externe Begutachtungskommission ausgewählt werden.
Kabinettsausschuss für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Das Thema Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ist ein Querschnittsthema innerhalb der Landesverwaltung. In allen Ministerien gibt es Projekte, Förderungen und Kooperationen mit der Zivilgesellschaft. Wie in den vergangenen beiden Legislaturperioden soll nun auch in der 17. Legislaturperiode der politische Austausch und die Vernetzung im Rahmen des Kabinettsausschusses für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung gefördert werden. Im Kabinettsausschuss möchte man zudem diskutieren, bei welchen Gesetzesvorhaben ein Bürgerforum sinnvoll sein könnte, berichtete Staatsrätin Barbara Bosch. Der Kabinettsausschuss soll halbjährlich tagen und von einer interministeriellen Arbeitsgruppe vorbereitet werden.
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