Sind Sie Künstler*in (alle Sparten sind willkommen) und arbeiten gern mit Kindern und Jugendlichen, aber können Ihre Idee nicht umsetzen, da Ihnen die finanziellen Möglichkeiten fehlen?
Kein Problem, denn die Bewerbungsphase für das Jahr 2022 hat sich verlängert.
Bis zum 15.02.2022 nimmt der Fachbereich Kultur des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf Ihre Anträge entgegen. 45.000 Euro stehen jährlich für kulturelle Kooperationsprojekte mit Kindern und Jugendlichen im Bezirk zur Verfügung. Unsere Fachjury wird im März aus allen eingegangen Anträgen eine Auswahl spannender Projekte bewilligen. Es können maximal 5.000 Euro beantragt werden.
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einem Bildungs- und/oder Jugendpartner (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.). Neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.
Hinweis zum Durchführungszeitraum:
Der beantragte Durchführungszeitraum soll im Zeitraum 15.04. – 15.12.2022 liegen.
Bei Anträgen unter 1.000 Euro ist nach Nr. 1 AV zu § 44 LHO darzulegen, inwiefern der Aufwand der Bewilligung und Abwicklung im angemessenen Verhältnis zu dem mit der Zuwendung beabsichtigten Erfolg steht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder schicken Sie den Antrag direkt ab.
Ansprechperson:
Imelda González de Reichel
Tel: 030 90299-2386
E-Mail: imelda.gonzalez-de-reichel@ba-sz.berlin.de
Anträge sind postalisch zu richten an:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Kult 10
14160 Berlin
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den Pförtnerlogen oder Briefkästen der Rathäuser abgeben.
Alle Unterlagen und Informationen finden Sie kompakt auf der Internetseite des Fachbereichs Kultur: http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/auf-einen-blick/kultur/service/foerderung/
Bitte beachten Sie das neue Zuwendungsformular.
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