Über den Umgang mit dem Eingriffsrecht des Senates gegenüber den Bezirken tauschen sich die Pankower Bezirksbürgermeisterin Dr. Cordelia Koch (Bündnis 90/Die Grünen) und der Lichtenberger Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) am Montag, 21. Oktober 2024 um 11:30 Uhr bei einem Ortstermin in der Barther Straße in Berlin-Lichtenberg aus.
Bezirksbürgermeisterin Dr. Cordelia Koch, Pankow: „Selbstverständlich sind in Berlin die Bezirke für die örtlichen Angelegenheiten zuständig, so auch bei der Stadtentwicklung. Hier sitzen die Fachleute in den planenden und beteiligten Ämtern, kennen die örtlichen Gegebenheiten sowie Infrastruktur, haben den direkten Kontakt zur Bevölkerung und den politischen Auftrag aus der Bezirksverordnetenversammlung. Immer häufiger macht jedoch der Senat von seinem Eingriffsrecht Gebrauch. Auch bei dem Bauvorhaben Barther Straße, wo die HOWOGE ca. 100 Wohneinheiten realisieren möchte, droht die “Entmachtung” der Bezirksverwaltung, die das Vorhaben für nicht genehmigungsfähig hält. Das Vorgehen erinnert sehr an ein Projekt in Pankow, wo die GESOBAU mit Sonderbaurecht und Unterstützung des Senates die grünen Innenhöfe an der Kavalierstraße im Zentrum des Bezirks bebauen will.“
Bezirksbürgermeister Martin Schaefer, Lichtenberg: „Ein Eingriffsrecht steht dem Senat zu, wenn es sich um Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Wie so oft im Leben liegt es im Auge des Betrachters, wie der unbestimmte Rechtsbegriff interpretiert und ausgelegt wird. Dass ein Wohnungsbauvorhaben mit 100 Wohneinheiten gesamtstädtische Bedeutung haben soll, erscheint aus Bezirkssicht als Kunstgriff, um ein Vorhaben zu erzwingen, das bezirksseitig mit guten Argumenten abgelehnt wird.“
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