Bier für Italien ? Zöllner fassen Bierschmuggler

Steuer

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Steuerstrafverfahren wegen illegaler Durchfuhr von Bier zu gewerblichen Zwecken eingeleitet

Bei einer vor Kurzem durchgeführten Überprüfung eines Transporters aus Südosteuropa stellten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus des Hauptzollamts Regensburg, versteckt unter einer Ladung Spanplatten, 31 Fässer à 30 Liter Bier sicher.

„Das ist für Italien bestimmt“, so der 49-jährige Fahrer auf Nachfrage der Zöllner.

Da der Mann das erforderliche Begleitdokument für die 930 Liter Gerstensaft nicht vorlegen konnte, leiteten die Beamten gegen den Schmuggler ein Steuerstrafverfahren wegen der illegalen Durchfuhr von Bier zu gewerblichen Zwecken ein.

Nach der Entrichtung einer Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Strafe konnte der Mann seine Fahrt in Richtung Süden fortsetzen.

ZusatzinformationInnerhalb der EU ist beim gewerblichen Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung das erforderliche Begleitdokument vorab online auszufüllen und den Zollbehörden zu übersenden.

zoll.de

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