BPOL-FL: Glückstadt – Sieben Rotlichtverstöße am Bahnübergang innerhalb von zwei …

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Quelle: Pixabay.com

22.02.2022 – 14:03

Bundespolizeiinspektion Flensburg

Glückstadt (ots)

Gestern Nachmittag hat die Bundespolizei den Bahnübergang Christian IV in Glückstadt überwacht. Es waren dort vermehrt Verstöße gegen die Wartepflicht am Bahnübergang gemeldet worden.

In der Zeit von 16.10 bis 18.15 Uhr ermittelte eine Streife dort insgesamt sieben Rotlichtverstöße.

Gegen 14.15 Uhr stellte die Bundespolizeistreife einen VW Golf fest, der trotz Rotlicht den Bahnübergang überquerte. Die Beamten stoppten das Fahrzeug und wiesen die Autofahrerin auf ihr lebensgefährliches Fehlverhalten hin. Sie sagte: „Es war noch gelb“. Die 42-Jährige muss nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen (240,- Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot)

Nur 20 Minuten später mussten die Bundespolizisten erneut einschreiten. Diesmal missachtete die Fahrerin eines Mercedes Kombi das Rotlicht. Auch diese 66-jährige Autofahrerin muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Um 14.45 Uhr wurde ein Skoda Octavia gestoppt, nachdem der 64-jährige Fahrer das Rotlicht am Bahnübergang missachtet hatte.

Einen Volvo konnten die Beamten nicht mehr nach dem Rotlichtverstoß stoppen, da sich die Schranken bereits senkten. Das abgelesene Autokennzeichen ergab jedoch, dass dieses Fahrzeug auf einen Gartenbaubetrieb zugelassen war. Den noch zu ermittelnden Fahrer erwartet ebenfalls ein Bußgeldverfahren.

Einen 66-Jährigen, der zu Fuß trotz Rotlicht um die Schranken lief, konnten die Bundespolizisten zur Rede stellen. Er gab an „er würde den Zug ja sehen“.
Ihn erwartet ein Bußgeld von bis zu 350,- Euro. Er wurde auf seine schlechte Vorbildfunktion hingewiesen.

Kurz nach 16.00 Uhr wurde eine 35-jährige Frau in einem Hyundai und unmittelbar danach ein 24-jähriger Autofahrer in einem Mercedes unter Missachtung des Rotlichts am Bahnübergang gestoppt.

Gegen Beide wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Bundespolizei appelliert in diesem Zusammenhang: Überqueren sie einen Bahnübergang nur, wenn dieser frei befahrbar ist und kein Lichtzeichen leuchtet. Dieses gilt sowohl für Autofahrer als auch Fußgänger. Bereits das gelbe Blinklicht weist darauf hin, dass sich die Schranken in Kürze senken und eine Zugdurchfahrt unmittelbar bevorsteht. Sollten Sie noch schnell „rüberfahren oder rübergehen“ wollen, so spielen Sie mit Ihrem Leben. Die Züge fahren dort mit hoher Geschwindigkeit und haben einen sehr langen Bremsweg.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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