Bundespolizeiinspektion Flensburg
Neumünster (ots)
In Folge einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen kam es zu einem Messerangriff gegen einen 30-Jährigen. Ein weiterer, stark alkoholisierter Mann, flüchtete vor der Bundespolizei während der Personalienfeststellung und schlug nach Ergreifen einem Beamten mit der Faust ins Gesicht.
Sonntagmorgen gegen 03.45 Uhr wurden Bundespolizisten durch laute Schreie auf eine körperliche Auseinandersetzung in der Bahnhofshalle aufmerksam.
Beim schnellen Eintreffen mehrerer Streifen stellten die Beamten fest, dass es nach Streitigkeiten über getätigte Äußerungen gegenüber junger Mädchen, zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen Männern gekommen war, in deren Folge ein 19-Jähriger ein Messer zog und damit auf den 30-jährigen Mann eingestochen hatte.
Nach Zeugenaussagen war der Tatverdächtige danach im Bereich Bahnsteig 3 aufhältig, und danach wieder am Tatort. Da das Messer bei ihm nicht aufgefunden wurde, konnte es nach erfolgreicher Nachsuche im Gleisbereich des Bahnsteigs 3 entdeckt und sichergestellt werden.
Da durch die Holstenköste immer mehr Reisende in den Bahnhof drängten und die Aufklärungsarbeiten behinderten, wurden zur Unterstützung und kurzzeitigen Sperrung des Haupteingangs drei Streifen der Landespolizei angefordert.
Gegen den 19-jährigen Mann wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Bildmaterial der Auseinandersetzung wurde durch die Bundespolizei gesichert. Der verletze Mann kam zur Behandlung der Wunden ins FEK.
Nur ca. 2 Stunden später kam es erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung, diesmal im DB Store. Beim Eintreffen der Bundespolizisten entzog sich ein Beteiligter durch Flucht der Personalienfeststelllung. Nach kurzer Verfolgung konnte er durch die Beamten gestellt werden. Dabei schlug der alkoholisierte (1,73 Prom. Atemalkohol) 24-Jährige unvermittelt einem Beamten mit der Faust ins Gesicht.
Der Angreifer wurde fixiert und mit zur Wache genommen. Auf den Weg dorthin beleidigte er die Polizisten unentwegt.
Ihn erwarten jetzt Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
Der verletzte Bundespolizist konnte seinen Dienst fortsetzen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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