Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Hannover (ots)
Am Flughafen Hannover mussten die Beamten der Bundespolizei am vergangenen Wochenende Zweimal eingreifen: Im ersten Fall musste eine Strafanzeige gegen einen 50-jährigen gefertigt werden, der einen Schlagring im Handgepäck hatte. Beim zweiten Mal wurde ein Haftbefehl bei der Einreisekontrolle festgestellt.
Der 50-jährige Mann wurde in der Luftsicherheitskontrolle auffällig, als das Handgepäck von den Luftsicherheitsassistenten durchleuchtet wurde. Durch die Mitarbeitenden wurde dabei ein kleiner verdächtiger Gegenstand entdeckt. Bei der nachfolgenden genauen Nachkontrolle durch die Mitarbeitenden und der Bundespolizei entpuppte sich der Gegenstand als ein „Ein-Finger-Schlagring“. Dabei handelt es sich gemäß dem Waffengesetz um eine Waffe und ist somit verboten.
Wie der Mann bei der Aufnahme der Strafanzeige angab, habe er den Schlagring als „Schlüsselanhänger Selbstschutz Haken“ bei Amazon erworben und war sich dabei der Strafbarkeit des Schlüsselanhängers nicht bewusst. Der Ein-Finger-Schlagring wurde durch die Bundespolizei sichergestellt und der Mann durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Antalya weiterreisen.
Kurz danach wollte ein 22-jähriger nach Bodrum (Türkei) reisen. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich der junge Mann auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte. Daher wurde er durch die Staatsanwaltschaft Bremen mit Haftbefehl gesucht. Aus der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung waren 50 Tagessätze zu je 30 EUR offen. Da nun aber der Abflug unmittelbar bevorstand, plünderte der Mann kurzerhand seine Bargeldbestände und sein Girokonto, so dass er den Gesamtbetrag von 2.250,- EUR bei den Beamten vor Ort bezahlen und auch seinen Urlaubsflug noch erreichen konnte.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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