BPOL-H: Hauptbahnhof Hannover: Zivilfahnder nehmen zwei Diebe auf frischer Tat fest

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LPI-SLF: Diebstahl eines Fahrrades | Presseportal

Bundespolizeiinspektion Hannover

Hannover (ots)

Die Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Hannover konnten gestern gleich zwei Handgepäckdiebe im Hauptbahnhof festnehmen.

Zunächst fiel den Beamten nachmittags um halb 5 ein 19-jähriger Algerier auf, der sich einer Frau (55) auf einer Rolltreppe auffällig von hinten näherte. Der Dieb öffnete die Reißverschlüsse des Rucksacks der Frau und entnahm ein Smartphone. Dieses steckte er sich schnell in die Achselhöhle, um es zu verstecken. Da sich die Zivilfahnder genau hinter ihn postierten, konnten sie die Tat genau beobachten. Die Bundespolizisten gaben sich daraufhin zu erkennen und nahmen den Dieb fest. Der Frau wurde das Smartphone wieder ausgehändigt. Auf der Wache gab er schließlich den Diebstahl zu. Da der Mann über keinen festen Wohnsitz verfügt, entschied die Staatsanwaltschaft, dass er einem beschleunigten Verfahren zugeführt werden soll. Bis zu seiner Verhandlung sitzt er nun in Gewahrsam.

Abends um halb 9 beobachteten die Zivilfahnder dann einen 32-jährigen Algerier, der einem Mann einen ganzen Rucksack stehlen wollte. Der Mann bemerkte den Diebstahl und holte sich seinen Rucksack von dem Dieb zurück. Daraufhin stellten die Beamten den Täter und nahmen ihn mit zur Wache. Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Koffers kamen dann weitere Gegenstände zum Vorschein, die dem 32-Jährigen offensichtlich nicht gehörten. Darunter befand sich eine Bankkarte eines Mannes und ein Rucksack der Deutschen Bahn mit persönlichen Gegenständen einer 38-jährigen Mitarbeiterin der DB AG. Diese erschien wenige Minute später auf der Wache und wollte den Diebstahl ihres Rucksackes melden. Die glückliche Frau konnte ihren Rucksack und ihre persönlichen Dinge identifizieren und erhielt diese auf der Wache zurück. Die Bankkarte wurde sichergestellt. Da der Algerier keinen festen Wohnsitz besitzt, wurde erneut die Staatsanwaltschaft über die Tat in Kenntnis gesetzt. Auch hier soll der Täter einem beschleunigten Verfahren zugeführt werden und sitzt bis zur Verhandlung in Gewahrsam.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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