Bundespolizeiinspektion Bremen
Bremen (ots)
22. – 23.04.2023
Bundespolizisten haben am Wochenende sieben Männer und eine Frau im Bremer Hauptbahnhof festgenommen. Sechs Personen mussten Freiheitsstrafen antreten. Für einen Mann beglich dessen Arbeitgeber eine hohe Geldstrafe. Ein weiterer Mann wurde nach einer Aufenthaltsermittlung für die Staatsanwaltschaft entlassen.
Die „Serie“ eröffnete ein 63-jähriger Mann, als er ohne Fahrschein mit einem ICE aus Hamburg in Bremen eintraf. Wegen gleicher Vergehen ist er nach 17 Anzeigen bekannt. Aktuell lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Betruges gegen den Deutschen vor. Zum Antritt einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Wegen Hausfriedensbruchs wurde ein 20-jähriger Mann aus einem Bahnhofslokal begleitet. Bundespolizisten ermittelten, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin in Zusammenhang mit illegalem Betäubungsmittelbesitz gegen den guineischen Staatsangehörigen vorlag. Er wurde ins Polizeigewahrsam eingeliefert.
Das Rauchen im Hauptbahnhof führte einen 35-jähriger Mann hinter „schwedische Gardinen“. Es lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den 35-jährigen Polen im Zusammenhang mit Erschleichen von Leistungen über eine Restfreiheitsstrafe von 66 Tagen vor.
Wegen Verdacht eines Taschendiebstahls und anschließendem Fluchtversuch wurde ein 25-jähriger Mann von Bahnsicherheitsmitarbeitern festgehalten. Der Bundespolizei ist der somalische Staatsangehörige im Zusammenhang mit Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten bekannt. Per Aufenthaltsermittlung wurde er von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht. Mit einer weiteren Anzeige wurde er entlassen.
Nach 62 Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs und weiteren Delikten war eine 37-jährige Frau der Bundespolizei hinreichend bekannt. Nun lag ein Strafvollstreckungsbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen gegen die Deutsche vor. Den haftbefreienden Betrag von 300 Euro konnte sie nicht aufbringen. Zum Antritt einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen wurde die Frau in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Eine Freiheitsstrafe von ebenfalls 30 Tagen musste ein 42-jähriger Mann antreten, als ihn Bundespolizisten überprüften. Wegen Betrugs wurde der iranische Staatsangehörige von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht.
Glück hatte dagegen ein 33-jähriger Mann, dessen Arbeitgeber eine Geldstrafe von rund 2400 Euro beglich und so seine Freiheitsstrafe von 160 Tagen abwenden konnte. Im Zusammenhang mit einem Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis lagen Strafvollstreckungsbefehle der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen den rumänischen Staatsangehörigen vor.
Eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einer Körperverletzung musste ein 32-jähriger Deutscher antreten. Die Bundespolizisten vollstreckten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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