Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Hamburg (ots)
Am Mittwoch kam gegen 13:00 Uhr ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger aus Istanbul am Flughafen Hamburg an. Als er bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle durch die Beamten der Bundespolizei überprüft wurde, ergab die Fahndungsabfrage, dass er zur Fahndung ausgeschrieben ist. Erst am 8. August 2022 wurde von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung erlassen. Als Geldstrafe waren 100 Tagessätze zu jeweils 15 Euro zu zahlen. Alternativ standen 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Raum. Der Reisende konnte die geforderte Geldstrafe i. H. v. 1.500 Euro nicht zahlen. Um der Haftanstalt zu entgehen, rief er seine Verlobte an. Diese zahlte die Geldstrafe bei einer Polizeidienstelle in Oldenburg ein. Ihm wurde anschließend die Weiterreise gestattet.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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