Bundespolizeiinspektion Hamburg
Hamburg (ots)
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei saß ein Mann (m. 37) am 09.06.2022 gegen 16.05 Uhr in einem S-Bahngleis im Hamburger Hauptbahnhof und verzehrte dort offensichtlich mitgeführte Speisen (Art der Speisen nicht bekannt!).
Der Triebfahrzeugführer (m.39) einer S-Bahn der Linie S 21 auf der Fahrt vom Bahnhof Dammtor zum Hauptbahnhof entdeckte den Mann bei Einfahrt in den Bahnhof sitzend im S-Bahngleis und leitete umgehend eine Gefahrenbremsung ein.
„Eine Kollision konnte verhindert werden und der im Gleisbett sitzende Mann flüchtete umgehend auf den Bahngleisen aus dem Hauptbahnhof Richtung Bahnhof Dammtor.“
Über die Notfallleitstellen wurden umgehend alle S- und Fernbahnstrecken Richtung Norden gesperrt.
Nach entsprechender Alarmierung waren mehrere Streifenwagenbesatzungen der Bundespolizei im Einsatz. Der Beschuldigte konnte außerhalb der Bahngleise zwischen den Stationen Hauptbahnhof und Dammtor entdeckt und von Bundespolizisten in Gewahrsam genommen werden
Der polnische Staatsangehörige wurde zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof verbracht.
„Offensichtlich war sich der Beschuldigte nicht über sein lebensgefährliches Verhalten bewusst. Er wurde eindringlich über die Gefahren im Bahnbereich aufgeklärt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren (Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr) eingeleitet.“
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der 37-Jährige wieder entlassen.
Durch die einsatzbedingten Streckensperrungen ist es zu erheblichen Betriebsstörungen im S- und Fernbahnverkehr gekommen; die Bundespolizei kann darüber im Detail keine Auskünfte geben.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen.
„Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten! Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann zu schweren Unfällen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln oftmals nicht nur selbst, sondern auch Helfer und Reisende. Triebfahrzeugführer können mit ihren S-Bahnzügen nicht ausweichen und trotz eingeleiteter Schnellbremsungen häufig einen Unfall nicht mehr verhindern.“
RC
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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