Bundespolizeiinspektion Rostock
Rostock (ots)
Nach der gestrigen Bombendrohung am Rostocker Hauptbahnhof kann die Bundespolizei einen unmittelbaren Fahndungserfolg melden.
Durch sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen konnte noch am selben Nachmittag ein Tatverdächtiger durch den Einsatz technischer Möglichkeiten ermittelt werden. Bei einer, durch die Staatsanwaltschaft Rostock, angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden in den Räumlichkeiten des 45-jährigen Deutschen Staatsangehörigen zwei Mobiltelefone und ein Tablet sichergestellt. Diese werden nun ausgewertet.
Die Person steht außerdem im Verdacht eine zweite Bombendrohung ausgesprochen zu haben. Diese ging für den Bahnhof Osnabrück mit geringem zeitlichem Abstand ein.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Das Delikt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben bestehen seitens der DB AG zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Verursacher.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
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Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
„Bundespolizei See“, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
– der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
– die bahnpolizeilichen Aufgaben
– die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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