BPOL-KI: Pkw ragte in das Gleis rein, Zug musste Schnellbremsung einleiten

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Bundespolizeiinspektion Kiel

Schulendorf/ Gemeinde Scharbeutz (ots)

Ein Autofahrer versuchte trotz Rotlicht und sich senkender Schranke über den Bahnübergang Schulendorf/ Gemeinde Scharbeutz zu fahren und kam vor den Gleisen zum Stehen.

Diese Ausbildungsfahrt hätte am 21.08.2023 für den Auszubildenden(Azubi) Triebfahrzeugführer(TF) und sein Ausbilder schlimm enden können.
Der Triebfahrzeugführer befuhr mit seinem Zug die Bahnstrecke Lübeck in Richtung Kiel, als er gegen 14:10 Uhr aus einer uneinsichtigen Kurve heraus auf den Bahnübergang Schulendorf zu fuhr. In ca. 100m Entfernung sah er einen weißen PKW der mit der Motorhaube und der Vorderachse unmittelbar vor den Gleisen stand. Zusätzlich war über der Haube der Schrankenbaum zu sehen, der aber nicht voll geschlossen wurde.
Geistesgegenwärtig gab der TF einen Achtungspfiff ab und leitete die Schnellbremsung ein. Der unbekannte Fahrer des weißen PKW legte den Rückwärtsgang rein, fuhr los und drehte sein Auto. Reisende wurde durch diesen unvorhersehbaren Bremsvorgang nicht verletzt.
Über die Leitstelle der Bundespolizei Kiel wurde ein Fahrzeug der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen aus Scharbeutz zum Einsatzort entsendet.
Die Beamten stellten vor Ort Farbabrieb an der Schranke fest. Der Bahnübergang selbst war voll funktionsfähig.
Nach Hinweis auf den weißen PKW der in Richtung Wulfsdorf gefahren war, fuhren die Beamten in die Richtung.
Kurz vor Wulfsdorf kam ihnen ein weißer PKW entgegen und man entschloss diesen zu kontrollieren.
Der Fahrer des PKW gab an auch über den Bahnübergang gefahren zu sein und auch dort angehalten zu haben. Am PKW konnten entsprechende Farbspuren entdeckt werden.
Wegen des Verdachtes eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde er belehrt, machte aber keine weiteren Angaben.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ, auch sonst konnten keine Einschränkungen festgestellt werden.
Mit dem Hinweis, dass der Mann heute wohl alle Schutzengel gebraucht hatte, wurde er aus der Maßnahme entlassen.

Die Missachtung von Rotlicht und Bahnschranken ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, sondern sie kann einem auch das Leben kosten.

Rückfragen bitte an:

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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