Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Mainz (ots)
Am Morgen des 14. August 2022 wurde ein 55-Jähriger Mann im Hauptbahnhof Mainz durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Der Mann konnte sich nicht ausweisen und wurde zur Klärung der Identität mit zur Dienststelle genommen. Dort wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung, aufgrund des Erschleichens von Leistungen, besteht. Da der Mann den Betrag von insgesamt 1422 EUR nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach verbracht.
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