Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Gau-Bickelheim (ots)
Am Nachmittag des 23. März 2024 kam es am Bahnübergang am Haltepunkt in Gau-Bickelheim zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Ein 57-jähriger Deutscher überquerte mit seinem Hund den Bahnübergang trotz eingeschalteter Rotlichtanlage mit Andreaskreuz. Der Triebfahrzeugführer betätigte daraufhin das Warnsignal und leitete eine Schnellbremsung ein.
Der Deutsche und der Hund schafften es noch die Gleise vor dem Zug zu überqueren.
Aufgrund der geringen Entfernung zu dem Mann ging der Lokführer davon aus, dass es zu einer Kollision kam und stand nach dem Vorfall derart unter Schock, dass er die Weiterfahrt nicht mehr fortsetzen konnte.
Ermittlungen durch die Bundespolizei vor Ort ergaben, dass der 57-Jährige mit mehreren Personen auf einer Weinwanderung war und unter Alkoholeinfluss stand.
In dem Zug der in Richtung Bingen am Rhein unterwegs war, befanden sich 10 Fahrgäste.
Bei dem Vorfall wurden keine Personen verletzt. Es kam zu zwei Teilausfällen und ein Zug hatte 90 Minuten Verspätung.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren, die beim unbefugten Betreten von Gleisanlagen bestehen. Gleise dürfen nur auf den ausgewiesenen Wegen überquert werden. Auf vielen Strecken sind Züge beinahe lautlos und mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs. Des Weiteren haben Züge einen langen Bremsweg und können nicht ausweichen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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