Bundespolizeiinspektion Kassel
Langgöns (Landkreis Gießen) (ots)
Bislang Unbekannte haben Freitagabend (2.6. / 21:39 Uhr) im Bahnhof Langgöns auf Höhe von Gleis 3 ein Fahrrad auf die Schienen gelegt.
Der Triebfahrzeugführer eines Güterzuges erkannte das Fahrrad auf den Gleisen, konnte jedoch trotz umgehend eingeleiteter Schnellbremsung das Überfahren des Fahrrades nicht verhindern.
Der Güterzug wurde durch den Vorfall nicht beschädigt und konnte nach Abschluss der Maßnahmen um 22:32 Uhr die Fahrt in Richtung Kassel fortsetzen.
Erhebliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr
Aufgrund der knapp einstündigen Gleissperrung erhielten neun Züge jeweils rund 30 Minuten Verspätung.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Hinweise erbeten:
Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten!
Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden.
Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg.
Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden.
Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen.
Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich.
Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen.
Die Beeinträchtigung des Bahnverkehrs kann schlussendlich auch zivilrechtliche Folgen für die Verursacher haben.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Ibrahim Aras
Telefon: 0561/81616 – 1010
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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