Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund (ots)
Am gestrigen Nachmittag (8. Januar) beabsichtigte ein Mann über den Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet einzureisen. Die Überprüfung seiner Personalien offenbarte, dass eine Staatsanwaltschaft bereits drei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte.
Gegen 15:10 Uhr wurde ein 40-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad/ Serbien vorstellig. Der Mann händigte den Beamten seinen serbischen Reisepass aus. Ermittlungen zeigten, dass die Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Das Amtsgericht Münster verurteilte den serbischen Staatsbürger erstmals im September 2019 rechtskräftig, wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen á 10,- Euro. Zwei weitere rechtskräftige Verurteilungen durch das Amtsgericht Münster erfolgten im Juli 2023. Zum einen wurde der Gesuchte wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 15,- Euro und zum anderen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen á 13,- Euro verurteilt.
Da der 40-Jährige in der Vergangenheit die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.500,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht beglichen und sich der ergangenen Haftantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten nahmen den Serben fest und führten ihn der Dienststelle im Flughafen zu. Vor Ort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet, woraufhin er die geforderte Geldstrafe entrichtete. Somit konnte er einer voraussichtlichen Haftstrafe von 187 entgehen und seine Reise fortsetzen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-7-jaehrige-tara-r-aus-gaildorf-ottendorf-wer-kann-hinweise-geben/
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