Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots)
Am gestrigen Nachmittag ( 04. August) stellten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof vier Männer fest, welche Messer bzw. einen Schlagring mit sich führten.
Gegen 15:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 21-Jährigen. Dieser händigte den Beamten seinen Führerschein aus. Auf die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde, übergab der Deutsche den Einsatzkräften ein Einhandmesser. Dieses befand sich zuvor in seiner Umhängetasche. Der Gelsenkirchener gab an, dass er das Messer für die Arbeit benötigen würde und nicht gewusst habe, dass dieses verboten sei.
Bei einem Einhandmesser handelt es sich um ein Taschenmesser, welches mit Hilfe einer, an der Klinge angebrachten, Öffnungshilfe einhändig geöffnet werden kann. Dadurch ist das Messer ohne erheblichen Aufwand sofort einsatzbereit.
Eine Stunde später erblickten die Beamten einen 44-Jährigen, welcher an seinem Hosenbund sichtbar ein Messer trug. Die Polizisten forderten den Deutschen auf, den gefährlichen Gegenstand zu übergeben. Dieser hatte eine, für ein Karambit-Messer typische, klauenförmige Klinge und ein Ring am Griffende. Der Gelsenkirchener wollte sich zu dem Tatvorwurf nicht äußern.
Kurze Zeit später, gegen 17 Uhr, überprüften die Bundespolizisten einen 24-jährigen Gelsenkirchener. Der Deutsche händigte den Beamten freiwillig ein Butterflymesser aus. Bei dem Messer handelt es sich um ein Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen.
Kurz darauf kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 18-Jährigen, welcher ihnen auswich. Der junge Mann konnte sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen und verhielt sich unkooperativ. Die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führen würde, verneinte er. Die Polizisten kündigten die Durchsuchung des serbischen Staatsangehörigen an. Daraufhin gab er an, einen Schlagring gefunden zu haben. In der Bauchtasche befand sich neben dem Schlagring auch sein serbischer Reisepass.
Die Bundespolizisten stellten die Messer und den Schlagring sicher und leiteten jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz ein.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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