Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (14.-15.05.2022) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf insgesamt vier zur Fahndung ausgeschriebene Reisende.
Bei der ersten Person am Samstagmorgen handelte es sich um einen Bulgaren, welcher aus Varna/Bulgarien einreiste. Während der Passkontrolle stellten die Beamten fest, dass der 27-Jährige von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Januar 2022 Verurteilten erlassen.
Der in Dortmund wohnhafte Mann konnte jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Heimreise fortsetzen.
Ein paar Stunden später dann stellte die Bundespolizei, im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ibiza/Spanien, einen 34-jährigen Deutschen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Essen im Dezember 2021 einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im April dieses Jahres Verurteilten ausgestellt hatte.
Der in Bochum lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise fortsetzen.
Am darauffolgenden Sonntagmorgen wurde ein Rumäne zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Chisinau/Moldawien bei den Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wurde festgestellt, dass durch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bereits im März 2018 ein Haftbefehl wegen Nötigung gegen den 24-jährigen Verurteilten verfügt wurde.
Der Mann konnte seinen Flug nach Chisinau jedoch antreten, da er die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro bei der Bundespolizei abwandte.
Zuletzt wurde am Sonntagabend ein 28-jähriger Deutscher bei der Bundespolizei vorstellig, welcher beabsichtigte, nach Bodrum/Türkei auszureisen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem Mann per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Dortmund gefahndet wurde. Der Haftbefehl wurde im Juni 2020 wegen Erschleichens von Leistungen erlassen.
Doch auch dieser Reisende konnte seinen Flug durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seinen Flug in die Türkei antreten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 – 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Quelle :Blaulicht presseportal.de
Vermisst – 7-jährige Tara R. aus Gaildorf-Ottendorf – Wer kann Hinweise geben